Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückforderung von Familienbeihilfe bei Rechtsnachfolge
Entscheidung: RV/5100377/2023; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 26 FLAG 1967.
Bei einer bedingten Erbserklärung (mit Vorbehalt des Inventars, § 802 ABGB) ist eine Inanspruchnahme nur bis zum Wert des dem Erben zugekommenen Nachlasses möglich.
Nach herrschender Lehre ist dieser Haftungsbegrenzung nicht in Abgaben- oder Feststellungsbescheiden bzw hier im Rückforderungsverfahren gemäß § 26 FLAG 1967 Rechnung zu tragen, sondern erst im Einhebungs- und Einbringungsverfahren (Stoll, BAO, 196; Liebeg, AbgEO2, § 12 Rz 12; Ritz, BAO7, § 19 Tz 12).