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BFGjournal 7-8, August 2024, Seite 238

Grußworte anlässlich zehn Jahre BFG

Gaby Schwarz

Effizient, bürgernah, rasch – so selbstverständlich diese Anforderungen klingen, so schwierig ist es, ihnen immer gerecht zu werden. Das zeigen die vielen Beschwerden, die die Volksanwaltschaft täglich erhält. Erfreulicherweise ist die Zahl diesbezüglicher Beschwerden über das BFG bei der Volksanwaltschaft in den letzten Jahren deutlich gesunken.

Seit 1977 prüft die Volksanwaltschaft Missstände in der Finanzverwaltung. Mit der Einrichtung der verfassungsgesetzlich eingerichteten unabhängigen Volksanwaltschaft sollte das Rechtsschutzsystem in Ergänzung zur Gerichtsbarkeit weiter ausgebaut werden. Zu beachten ist dabei, dass die Kontrolle von Missständen nicht auf eine Rechts- bzw Gesetzesverletzung beschränkt ist, sondern darüber hinausreicht. Sie umfasst das Verwaltungshandeln insgesamt, also auch die Modalitäten des Gesetzesvollzuges durch die Finanzbehörden.

Nicht prüfbar für die Volksanwaltschaft ist jedoch die gerichtliche Rechtsprechung. Die Tätigkeit des Bundesfinanzgerichtes ist deshalb, abgesehen von den administrativen Angelegenheiten des Gerichts, auf die Kontrolle der Verfahrensdauer beschränkt.

Es ist dies keinesfalls zu bedauern, ist doch mit dem Ausbau der Verwaltungsger...

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