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BMF zeigt VwGH, wer das Sagen hat
Über die Auslegung der sog. Kassenstaatregel des Art. 19 DBA Liechtenstein gibt es Auffassungsunterschiede zwischen dem BMF und der Rechtsprechung. Eine vom BMF im Verständigungsweg herbeigeführte Konsultationsübereinkunft wurde vom UFS als abkommenswidrig erachtet und nicht beachtet. Kofler/Renner haben die Berufungsentscheidung des UFS besprochen und ihr attestiert, sich an der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu orientieren. Loukota stimmt dieser Analyse grundsätzlich zu, berichtet aber, dass das BMF mit einer Verordnung einen Schlusspunkt unter die Divergenzen gesetzt und den Wortlaut der Verständigungsvereinbarung rechtsverbindlich durchgesetzt hat, um das Abkommen nach Treu und Glauben anwenden zu können.
Dieser Beitrag beschäftigt sich nur am Rande mit den bereits bekannten inhaltlichen Auffassungsunterschieden. Primär soll hier den neuen Argumenten Loukotas nachgegangen, der Hintergrund der Problematik erläutert und die Vorgangsweise des BMF kritisch hinterfragt werden.
S. 117 1. Das Wesen der Kassenstaatsregel
Loukota legt die rechtspolitische Motivation für die Regelung zutreffend dar. Sie liegt in der Vorstellung, dass kein Staat einen anderen Staat in der Ausübung seiner öffentlichen Aufgaben behindern...