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Keine Organschaft zwischen vermietender Tochter und Bankgeschäfte tätigender Mutter
Eine Vermietung ist nicht Teil eines Bankgeschäfts. Vermietet eine Tochtergesellschaft an eine Bankgeschäfte tätigende Mutter, liegt daher keine wirtschaftliche Eingliederung vor. Selbst bei Vorliegen der finanziellen und organisatorischen Eingliederung ist keine Organschaft gegeben.
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RV/1269-L/12 (Amtsrevision beim VwGH anhängig) |
1. Der Fall
Die berufungswerbende GmbH hat die ihr für den Ankauf einer Liegenschaft sowie für Adaptierungsarbeiten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen.
Das betreffende Objekt wurde steuerpflichtig an einen Verein vermietet und sollte, nach erfolgter Adaptierung, steuerpflichtig an die Z-AG vermietet werden.
Die Z-KG ist alleinige Gesellschafterin der Berufungswerberin. An der Z-KG sind die Bankgeschäfte tätigende Z-AG zu 100 % und die Z-GmbH zu 0 % beteiligt.
Im Zuge einer Außenprüfung wurde seitens des Finanzamtes die Ansicht vertreten, die Berufungswerberin sei finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich in die Z-AG eingegliedert und somit kein selbständiges Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994. Begründet wurde dies damit, dass die Z-AG einerseits eine unentgeltliche Patronatserklärung „übernommen“ hat und die Berufungswerberin an...