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Kapitalzuschuss an Beteiligungsholding mit Weisung der Weiterleitung an Tochtergesellschaften
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Kapitalzuschuss an Beteiligungsholding mit Weisung der Weiterleitung an Tochtergesellschaften | |
RV/3094-W/09, RV/3879-W/08, RV/3880-W/08, RV/3064-W/09 (VwGH-Revision zu Ro 2014/16/0029 eingebracht) |
1. Die Entscheidung
Fraglich war, ob an eine Zwischengesellschaft (Beteiligungsholding) von der Großmuttergesellschaft geleistete Kapitalzuschüsse als freiwillige Leistungen der Gesellschaftsteuer unterliegen, wenn die Großmuttergesellschaft bestimmt, dass die Zwischengesellschaft die Zuschüsse an die Enkelgesellschaften weiterzuleiten hat, bei diesen Kapitalerhöhungen gegen Ausgabe neuer Anteile durchgeführt und die Kapitalzuschüsse von der Zwischengesellschaft zur Tilgung ihrer Verpflichtungen aus ihren Beteiligungen an den Kapitalerhöhungen, letztlich für den Erwerb neuer Anteile an den Enkelgesellschaften, verwendet werden.
Gemäß § 2 Z 4 lit. a KVG unterliegen Zuschüsse, die geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, wenn sie freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft sind, der Gesellschaftsteuer. Gemäß Art. 4 Abs. 2 der Kapitalansammlungs-RL (Richtlinie des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapita...