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Pendlerpauschale bei mehreren Arbeitgebern
Mit der Frage, wie sich das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zueinander verhalten, wenn ein Arbeitnehmer von einer Wohnungsstätte Anfahrtswege zu mehreren Arbeitsstätten bei untereinander unabhängigen Dienstverhältnissen zurücklegt, hatte sich das BFG (, RV/2100294/2023) auseinanderzusetzen. Da zur aktuellen Aliquotierungsbestimmung keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliegt, wurde die ordentliche Revision zugelassen, jedoch nicht weiterverfolgt.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Die Steuerpflichtige hat in ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 ein Pendlerpauschale iHv 1.476 € und einen Pendlereuro von 52 € geltend gemacht. Zusätzlich wurden Reisekosten als Werbungskosten beantragt. Im gegenständlichen Jahr lagen zwei Beschäftigungen vor. Einerseits war die Steuerpflichtige als Vertragslehrerin in einer Bundesschule in Ort A tätig, andererseits lag eine Beschäftigung als Lehrbeauftragte einer Schule in Ort B vor.
Als Antwort auf ein Ergänzungsersuchen der Abgabenbehörde wurde ein Fahrtenbuch betreffend ihre Lehrtätigkeit in Ort B vorgelegt und Reisekosten geltend gemacht. Im dazu ergangenen Bescheid wurde bezüglich der Fahrtkosten lediglich das Pendlerpauschale berück...