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Steuerpflicht für Tagesgelder bei ständiger Tätigkeit am Betriebsgelände eines Auftraggebers des Arbeitgebers
Werden Arbeitnehmer ständig am Betriebsgelände eines Auftraggebers des Arbeitgebers für Montage-, Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Industrieanlagen tätig, erfüllen gewährte Tagesgelder nicht die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG, selbst wenn der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (zB Kollektivvertrag) zur Zahlung derartiger Reiseaufwandsentschädigungen verpflichtet ist ().
Sachverhalt
Mitarbeiter (meist Schlosser und Installateure) einer GmbH, welche hauptsächlich im Industriebau tätig waren und für ihre Auftraggeber in deren Werken Montagetätigkeiten im Anlagenbau, im Schlosser- und Installationsgewerbe durchführten, erledigten in verschiedenen fremden Industriebetrieben Montage-, Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Industrieanlagen (Aufstellen neuer Maschinen, die Demontage ausgedienter Maschinen, das Umstellen vorhandener Maschinen, Wartungsarbeiten, den Einbau von Rohrleitungen, Zentralheizungen, Heizungskomponenten, Arbeiten an sanitären Anlagen, den Umbau von Anlagen zur Verbesserung von Fertigungsabläufen, die Behebung von Störungen, die Errichtung von Flugdächern bzw Einhaus...