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PV-Info 8-9, August 2024, Seite 17

Abgabenänderungsgesetz 2024

Monika LL.M. Kunesch

Das Abgabenänderungsgesetz (in diesem Fall das Abgabenänderungsgesetz 2024, AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113, ausgegeben am ), das jährlich zu Jahresmitte vom Gesetzgeber beschlossen wird, enthält auch in diesem Jahr wieder einige für die Personalverrechnung bzw die Arbeitnehmerveranlagung relevante Änderungen, die im folgenden Beitrag dargestellt werden.

Familienbonus Plus § 33 Abs 3a Z 3 lit d EStG

„Stellt sich für das Finanzamt nach Eintritt der Rechtskraft heraus, dass kein oder ein niedrigerer Anspruch auf den Familienbonus Plus besteht, gilt dies als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a der Bundesabgabenordnung.“

Es wurde eine verfahrensrechtliche Ergänzung vorgenommen. Sollte ein Familienbonus Plus durch Einkommensteuerbescheid gewährt werden und erst später festgestellt werden, dass gar kein Anspruch auf Familienbonus Plus bestand, ist dies nach Eintritt der Rechtskraft ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO und der Bescheid kann insoweit von Amts wegen abgeändert werden. Dies gilt für alle offenen Verfahren. Ohne spezieller verfahrensrechtlicher Regelung würde nämlich in Fällen, in welchen von Haus gar kein Anspruch auf Familienbonus Plus besteht, keine Anwendbarkeit von § 295a BAO vorliegen. Dies ist häufig bei Stiefkindern der Fall, wenn der Unterhalts...

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