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PV-Info 8-9, August 2024, Seite 16

Rechtswirkungen des Behindertenpasses im BEinstG

Andreas Gerhartl

Nach dem BBG (Bundesbehindertengesetz) besteht für Behinderte die Möglichkeit, einen Behindertenpass zu erlangen. Nach nunmehr erfolgter explizit gesetzlicher Klarstellung hat die Innehabung eines Behindertenpasses aber keine Auswirkungen auf den (arbeitsrechtlich relevanten) Status als begünstigter Behinderter iSd BEinstG (BGBl I 2024/98, ausgegeben am ).

Ausgangslage

Der Behindertenpass dient als Nachweis für das Vorliegen einer Behinderung iSd BBG. Dem Behindertenpass kommt gemäß § 45 Abs 2 BBG von Gesetzes wegen Bescheidcharakter zu. Für das Arbeitsverhältnis ist hingegen maßgeblich, ob ein Arbeitnehmer begünstigter Behinderter iSd BEinstG ist, da mit dieser Eigenschaft Vergünstigungen bzw Vorteile (insbesondere ein erhöhter Kündigungsschutz) verbunden sind.

Im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten von Inhabern eines Behindertenpasses bestehen aber divergierende Entscheidungen der Höchstgerichte. So kommt der OGH zum Ergebnis, dass der Behindertenpass einen Bescheid iSd § 14 Abs 1 lit a BEinstG darstellt, der die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten nachweist (). Dagegen ist der VwGH der Auffassung, dass der Behindertenpass keinen Nachwei...

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