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PV-Info 8-9, August 2024, Seite 6

Novelle des BUAG und des BSchEG 2024

Christoph Wiesinger

Mit der jüngsten Novelle des BUAG (BGBl 2024/120, ausgegeben am ) werden Spengler (mit Ausnahme der Galanterie- und der Lüftungsspengler) ausdrücklich in den Geltungsbereich des BUAG und des BSchEG aufgenommen. Gleichzeitig repariert der Gesetzgeber die Bestimmungen zur Geltung des BSchEG für überlassene Arbeitnehmer.

Auslöser für die Regelung zu den Spenglern im BUAG waren zwei Entscheidungen des VwGH, in denen er klargestellt hat, dass Betriebe, die Metalldächer verlegen, unabhängig von ihrer Gewerbeberechtigung in den Geltungsbereich des BUAG fallen (; ; siehe Wiesinger, Geltungsbereich des BUAG – Verlegen von Metalldächern, PV-Info 4/2024, Seite 15 ff). Aus einer rein theoretischen Sicht wäre eine Änderung des Gesetzes nicht erforderlich gewesen. Allerdings wäre dann ein Gewerbe, das doch zu einem nennenswerten Anteil unter das BUAG fällt, nicht namentlich im Gesetz genannt gewesen. Insofern handelt es sich daher nicht um eine Erweiterung des Geltungsbereichs des BUAG, sondern um eine Klarstellung.

Die Gesetzwerdung verlief allerdings in einem unüblichen Prozess; die entsprechenden Bestimmungen wurden erst nach der Beratung im zuständigen Ausschuss des N...

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