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Telearbeit löst Homeoffice ab - was ist neu durch das „Telearbeitsgesetz“?
Nach einem Probelauf von etwas mehr als drei Jahren, der vor dem Hintergrund der Homeoffice-Erfordernisse der COVID-19-Pandemie gestartet wurde, hat sich der Gesetzgeber entschieden, eine Erweiterung der Homeoffice-Möglichkeiten zuzulassen und den Begriff „Homeoffice“ durch den Begriff „Telearbeit“ zu ersetzen (BGBl I 2024/110, ausgegeben am ).
Was sich damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Wirkung ab ändern kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde in Österreich mittels des Homeoffice-Pakets (BGBl I 2021/61, ausgegeben am ) eine gesetzliche Grundlage für das Arbeiten im Homeoffice geschaffen.
Die aktuell noch in Geltung stehende Definition von Homeoffice findet sich in § 2h Abs 1 AVRAG. Dort ist vorgesehen, dass unter „Homeoffice“ die regelmäßige Erbringung der Arbeitsleistung in der Wohnung des Arbeitnehmers zu verstehen ist.
Homeoffice und Telearbeit
Das jüngst beschlossene Telearbeitsgesetz tritt mit in Kraft und erweitert den Anwendungsbereich des bisherigen § 2h AVRAG: Künftig ist der mobile Arbeitsort nicht mehr auf die eigene Wohnung, die Wohnung eines nahen Angehörigen oder des Lebenspartners beschränkt. Vielmehr kann die Arbeitsleistung auch an anderen öffentlich...