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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Valorisierung der Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe
Mit einer Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) und des Studienförderungsgesetzes (StudFG) (BGBl I 2024/97, ausgegeben am ) wurde nunmehr auch bei der Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe (§ 16 Abs 1a FLAG) bzw zur Studienbeihilfe (§ 32a Abs 1a StudFG) ab 2025 eine jährliche Valorisierung, und zwar unter Heranziehung des Anpassungsfaktors nach § 108f ASVG, eingeführt.
Die Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe gemäß § 5 Abs 1 und § 6 Abs 3 FLAG wurde für das Jahr 2024 rückwirkend mit von 15.000 € auf 16.455 € erhöht. Dies gilt nach § 75 Abs 47 StudFG auch für die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer Flexiblen Kapitalgesellschaft
Mit Wirkung von wurde die Flexible Kapitalgesellschaft eingeführt (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz - FlexKapGG, BGBl I 2023/179, ausgegeben am ). Nach § 1 Abs 2 FlexKapGG sind für Flexible Kapitalgesellschaften die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen anzuwenden, sofern im FlexKapGG keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 - SVÄG 2024, BGBl I 2024/106, ausgegeben am , wurde in § 2 Abs 1 Z 3 GSVG klargestellt, dass die zu Geschäftsführern bestellten ...