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SWK 22, 5. August 2024, Seite 1018

Bestandvertragsgebühr bei Verlängerung der Dauer des Bestandvertrags

Entscheidung: Ro 2022/16/0017 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 21, 33 TP 5 GebG.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt setzte aufgrund einer Verlängerung der Dauer eines Bestandvertrags über Geschäftsflächen die Bestandvertragsgebühr – aufgrund des vereinbarten umsatzabhängigen Bestandzinses vorläufig – fest. Die getroffene Vereinbarung, wonach der Bestandvertrag vier Jahre später als ursprünglich festgelegt enden solle, sei eine Verlängerung nach § 21 GebG.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und änderte den Bescheid dahingehend ab, dass es die Bestandvertragsgebühr in erheblich geringerer Höhe neu festsetzte. Der Bestandvertrag sei aufgrund der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit der Bestandgeberin gebührenrechtlich als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen anzusehen, womit die – rein zivilrechtlich relevante – Verschiebung des Endtermins keine gebührenrechtliche Relevanz habe. Eine Verlängerung iSd § 21 GebG komme nur bei Vertragsverhältnissen in Frage, die aus gebührenrechtlicher Sicht auf bestimmte Zeit eingegangen worden seien. Die S. 1019 Verlängerung unterliege aber insoweit der Bestandvertragsgebühr, als darin eine Erhöhung des umsatzabhängigen Bes...

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