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SWK 22, 5. August 2024, Seite 1016

„Zurücknahme“ einer gewährten Nachsicht vor dem Hintergrund des Grundsatzes von Treu und Glauben

Entscheidung: Ro 2022/13/0017 (Abweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 235, 236, 293, 294, 299, 303 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger wurde zunächst für mehrere Jahre erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass die erklärten (ausländischen) Einkünfte unrichtig erfasst und veranlagt worden seien. Es seien die falsche Einkunftsart und damit auch S. 1017 die falsche Entlastungsmethode nach dem anwendbaren DBA angenommen worden. In der Folge wurden die Verfahren wiederaufgenommen und neue Sachbescheide erlassen, die unbekämpft blieben und rechtskräftig wurden.

Der Steuerpflichtige stellte einen Nachsichtsantrag und behauptete das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit. Sein Rechtsvertreter habe in den betreffenden Jahren – aufgrund der Komplexität der Besteuerungssituation und weil die Anwendung internationalen Steuerrechts nicht zum Tagesgeschäft der steuerlichen Vertretung gehört habe – stets Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten. Durch die offene Kommunikation mit dem Finanzamt habe dieses über Jahre hinweg eine Vertrauenslage geschaffen, weshalb sich kein Anlass ergeben habe, etwas an der Art und Weise der Deklaration der verfahrensg...

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