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SWK 22, 5. August 2024, Seite 1015

Aufteilung des Kaufpreises bei der Hauptwohnsitzbefreiung

Entscheidung: Ro 2022/15/0044 (Abweisung der Parteirevision).

Norm: § 30 Abs 2 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine als Hauptwohnsitz genutzte Liegenschaft (Eigenheim mit Garage und Gästehaus) wurde für einen Gesamtkaufpreis von ca 21 Mio Euro verkauft, wobei nach dem Kaufvertrag 17,2 Mio Euro auf Gebäude und 3,8 Mio Euro auf Grund und Boden entfielen. Bei der ImmoESt-Selbstberechnung wurde die Hauptwohnsitzbefreiung geltend gemacht und der gesamte Grund und Boden, ausgenommen die mit dem Gästehaus bebaute Grundfläche, steuerfrei belassen. Das Finanzamt gewährte die Befreiung nur für 1.000 m2 und nahm die Aufteilung des Kaufpreises abweichend vor, und zwar im Verhältnis der Verkehrswerte des Grund und Bodens und des Gebäudes (Verhältnismethode).

Das BFG gab der Beschwerde im Ergebnis keine Folge und bestätigte die Rechtsansicht des Finanzamts.

Rechtliche Beurteilung: Zur Frage der flächenmäßigen Begrenzung der Steuerbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG wird auf das Erkenntnis vom , Ro 2022/15/0020, verwiesen. Auch im gegenständlichen Fall gingen das Finanzamt und das BFG davon aus, dass die Hauptwohnsitzbefreiung (nur) für eine Grundstücksfläche von 1.000 m2 zustehe. Dass der Revisionswerber dadurch in ...

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