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Liebhaberei – der Einfluss massiv gestiegener Zinsen
Steuerliche Beurteilung bei veränderter Prognoserechnung
In den „Zehner-Jahren“ dieses Jahrhunderts wurden viele Immobilien neu errichtet und Vermietungsprojekte umgesetzt. Dank niedriger Zinsen auf Fremdkapital konnten vielfach „positive“ Prognoserechnungen erstellt werden, sodass das konkrete Vermietungsprojekt keine Liebhaberei, sondern eine steuerlich anerkannte Tätigkeit darstellt. Aufgrund wirtschaftlicher Umstände im Gefolge der Weltpolitik sind die Zinsen vor Kurzem rasant angestiegen, sodass sich – bei variablen Fremdkapitalzinsen – manche Prognoserechnung im Nachhinein „nicht mehr ausgeht“. Mit der steuerlichen Beurteilung dieses Umstands beschäftigt sich dieser Artikel.
1. Vermietung im Ertragsteuerrecht
Im Rahmen einer Tätigkeit stellt sich stets die Frage, ob eine anerkannte Einkunftsquelle (und daher Gewinne und Verluste im Rahmen der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer relevant sind) oder Liebhaberei vorliegt, wodurch Verluste steuerlich nicht verwertet werden dürfen (und [zufällige] Gewinne nicht steuerpflichtig sind).
Bei Vermietungsprojekten stellt sich die Frage, ob eine große oder kleine Vermietung vorliegt. Bei Vermietung von Eigenheimen bzw einzelnen Wohnungen (= kleine Vermietung) geht § 1 Abs 2 Z 3 LVO grundsätzlich vo...