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Diskriminierung bei Ungleichbehandlung nach dem Ort der Zinszahlung
Der Autoridade Tributária e Aduaneira, C-312/22, zu einem portugiesischen Fall ausgesprochen, dass Art 56 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach Zinserträge von Steuerpflichtigen dieses Mitgliedstaates einem progressiven Steuersatz von bis zu 40 % unterliegen, wenn die Zinserträge aus Schuldverschreibungen stammen, die von einer Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates wie der Schweiz begeben wurden und von einer solchen Einrichtung gezahlt werden, wohingegen auf die betreffenden Zinserträge eine niedrigere Abgeltungsteuer von 20 % erhoben wird, wenn sie aus Schuldverschreibungen stammen, die von einer Einrichtung ihres Ansässigkeitsmitgliedstaates begeben wurden und von einer solchen Einrichtung gezahlt werden. Aus dem Urteil des EuGH schließt Fortuin (H&I 6/2024), dass die Zahlung von Zinsen unter den freien Kapitalverkehr fällt. Da die Dienstleistungsfreiheit nicht für Drittländer wie die Schweiz gilt, lag im konkreten Fall nur deshalb eine unzulässige Diskriminierung vor, weil die Erbringung von Dienstleistungen durch die Schweizer Bank zweitrangig gegenüber dem freien Kapitalverkehr war.