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Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses durch das
Ein Überblick über die wesentlichen Änderungen
Mit Schreiben vom () hat das BMF eine überarbeitete Fassung des seit fast 40 Jahren – nahezu unverändert – geltenden Auslandstätigkeitserlasses (ATE) vom (ATE 1983) veröffentlicht. Die Neuregelung ist für nach dem endende Lohnzahlungszeiträume bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2023 zu beachten. In Nicht-DBA-Fällen ist der Auslandstätigkeitserlass – im Hinblick auf den im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs gewährten Steuererlass – nach wie vor von besonderer Relevanz.
Mit Schreiben vom () hat das BMF eine überarbeitete Fassung des seit fast 40 Jahren – nahezu unverändert (mit BStBl. I 2017, 473 ist eine Folgeanpassung des Auslandstätigkeitserlasses an die geänderten Verwaltungsgrundsätze zur Aufteilung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns erfolgt) – geltenden Auslandstätigkeitserlasses (ATE) vom (ATE 1983) veröffentlicht. Die Neuregelung ist für nach dem endende Lohnzahlungszeiträume bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2023 zu beachten. In N...