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Verlustermittlung ausländischer Gruppenmitglieder
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Verlustermittlung ausländischer Gruppenmitglieder | |
, RV/1202-L/12 (VwGH-Beschwerde zu 2013/15/0253 eingebracht) |
1. Die Entscheidung
Bei nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern sind nur die ermittelten Verluste aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger im Ausmaß der Beteiligungen aller beteiligten Gruppenmitglieder einschließlich eines beteiligten Gruppenträgers S. 100zuzurechnen. In Jahren, in denen der ausländische Verlust mit einem ausländischen Gewinn verrechnet wird oder verrechnet werden könnte, ist ein Betrag in diesem Ausmaß beim beteiligten inländischen Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger, dem der Verlust zugerechnet wurde, als Gewinn zuzurechnen.
Strittig war, ob bei ausländischen Tochtergesellschaften Bilanzwerte der ausländischen Bilanz (beim Eintritt in die Gruppe) so umgerechnet werden können, dass eine über die Anschaffungskosten hinausgehende Abschreibung möglich wird.
Der UFS vertritt die Ansicht, dass der Bilanzwert der Anlagegüter in Höhe des in der ausländischen Steuer-/Handelsbilanz ausgewiesenen Werts anzusetzen ist. Weiters geht der UFS davo...