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BFGjournal 3, März 2014, Seite 97

Verdeckte Ausschüttung und Scheinrechnungen

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Verdeckte Ausschüttung und Scheinrechnungen
RV/2957-W/12
§§ 27, 93 EStG 1988

1. Die Entscheidung

Der Berufungswerber war Gesellschafter-Geschäftsführer der P-GmbH. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der P-GmbH wurden die vom Berufungswerber gelegten Rechnungen als Scheinrechnungen an die Y-GmbH steuerlich beurteilt und als verdeckte Ausschüttungen an ihn als Gesellschafter-Geschäftsführer qualifiziert. Diese Zahlungen wurden nie in die Buchhaltung der P-GmbH aufgenommen und für diesen Zeitraum auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Weiters wurden im streitgegenständlichen Zeitraum keine geschäftlichen Aktivitäten ausgeübt. Der Berufungswerber bestreitet den Erhalt der Zahlungen, nicht jedoch, den Empfang der Barzahlung bestätigt zu haben. Er hätte öfters Zahlungen bestätigt, die er nicht erhalten hätte. Warenlieferungen hätte es nicht gegeben. Außer den Rechnungen existieren somit keine Unterlagen über die Geschäftsbeziehungen mit der Y-GmbH. Mangels Vorlage von Unterlagen und Beweisen ist daher festzustellen, dass der Erhalt der Beträge vom Berufungswerber persönlich bestätigt wurde und daher der Zufluss an ihn in freier Beweiswürdigung als erwiesen anzunehmen ...

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