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BFGjournal 3, März 2014, Seite 90

Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Dienstnehmerwohnung durch eine GmbH an Angehörige des Alleingesellschafter-Geschäftsführers

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Dienstnehmerwohnung durch eine GmbH an Angehörige des Alleingesellschafter-Geschäftsführers
RV/0621-S/11

1. Die Entscheidung

Eine GmbH überließ dem Sohn und der Schwiegertochter des Alleingesellschafter-Geschäftsführers eine Dienstwohnung. Neben einem fremdüblichen Mietentgelt erbrachte das Ehepaar zusätzlich eine überhöhte Gegenleistung in Form von Arbeitsleistungen.

Strittig war die Zulässigkeit des Abzugs der auf die Herstellungskosten des Betriebswohnhauses entfallenden Vorsteuerbeträge. Ein Vorsteuerabzug kann nach der Rechtsprechung (vgl. z. B. ) nur dann vorgenommen werden, wenn die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und eine formgerechte Rechnung vorliegt.

S. 91 Ertragsteuerlich war davon auszugehen, dass die Wohnung zum Betriebsvermögen der GmbH gehört und die damit zusammenhängenden Aufwendungen Betriebsausgaben darstellen. Die Wohnung ist somit dem Unternehmensbereich zuzuordnen. Da die Gegenleistung des Ehepaares für die Überlassung der Dienstwohnung eine marktübliche Miete nicht unterschritten hatte, lag auch keine verdeckte Ausschüttung vor. Der UFS konnte auch ...

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