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BFGjournal 2, Februar 2014, Seite 76

Sind aufgezeichnete Hunde- und Pferderennen Glücksspiel oder Sportwette?

Hedwig Bavenek-Weber

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Sind aufgezeichnete Hunde- und Pferderennen Glücksspiel oder Sportwette?
RV/0343-I/10 (Rechtsgeschäftsgebühr – Rechtslage vor dem )

1. Der Fall

Strittig war, ob die aufgezeichneten Hunde- und Pferderennen als Sportwette der Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 2 GebG mit 2 % vom bedungenen Entgelt oder als Glücksspiel gemäß § 1 Abs. 1 GSpG gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. b GebG mit 25 % vom Gewinst zu vergebühren sind.

Nach dem Sachverhalt wurden die Terminals durch den Server online in einem Abstand von fünf Minuten laufend mit aufgezeichneten Hunderennen (Filmclips mit tatsächlich S. 77 stattgefundenen Rennen) beschickt. Welches der aufgezeichneten Rennen abgespielt wird, ermittelt ein Zufallsgenerator am zentralen Server. Dazu werden vor Beginn der Wettannahme jeweils Quoten und die Rennnummer mitgesandt; das jeweilige Terminal hat darauf keinen Einfluss. Das ursprüngliche originale Rennen hatte andere Quoten als in dem am Terminal angebotenen Zustand. Die Quoten werden abgeändert, damit der Wiedererkennungswert minimiert ist. Die Quoten werden jedes Mal vor Besendung der Terminals zufallsgeneriert neu festgelegt. Das Finanzamt setze für die Jahre 2006 bis 2008 die Glücksvertragsgebü...

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