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Zurechnung des Veräußerungserlöses eines vom Anteilseigner der Gesellschaft überlassenen Titelrechts
Der UFS hatte mögliche Wechselwirkungen zwischen unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines Nutzungsrechts eines Anteilseigners an die Körperschaft und der Höhe bzw. Zurechnung des Veräußerungserlöses des dahinterstehenden Rechts zu beurteilen. Er kam zum Ergebnis, dass zunächst eine steuerneutrale Nutzungseinlage vorlag und der nachfolgende Veräußerungserlös bzw. dessen Aufteilung zwischen der GmbH und dem Anteilseigner keine verdeckte Ausschüttung bewirkte.
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RV/0282-S/10 |
1. Der Fall
Eine GmbH war im Verlagswesen tätig. Ihr zu 25 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer ließ sich 1997 einen Zeitschriftentitel (Privatvermögen) schützen und stellte der Gesellschaft dieses Recht unentgeltlich zur Verfügung. Über die Verwendung liegen keine schriftlichen Vereinbarungen vor. Erträge und Aufwendungen i. Z. m. der Herausgabe der Zeitschrift finden sich in den Bilanzen der GmbH wieder. Die GmbH war Verlegerin der Zeitschrift und erzielte bis zur Medienkrise 2002 Gewinne i. H. v. 492.000 Euro. Das mit der Herausgabe der Zeitschrift befasste ausländische, der GmbH fremd gegenüberstehende Produktionsteam erwarb, um eine Einstellung hintanzuhalten, 2003 von der GmbH alle Abos ...