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Mantelkauf: wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur bereits bei Wegfall der bisherigen wirtschaftlichen Einheit
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Mantelkauf: wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur bereits bei Wegfall der bisherigen wirtschaftlichen Einheit | |
RV/1449-W/10; beim VwGH anhängig unter 2013/13/0124 |
1. Der Fall
Dem vorliegenden Fall lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Berufungswerberin W betrieb eine Waggonreparatur-Werkstätte, die sie Mitte 1999 aufgrund eines vom Land Niederösterreich angeordneten Sanierungsvorganges hinsichtlich der schwer kontaminierten Betriebsliegenschaft beendete. Die angemietete Liegenschaft befand sich im Eigentum der Muttergesellschaft Ö. Im Oktober 1999 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der Berufungswerberin W sowie die Betriebsliegenschaft jeweils von Ö an die Sanierungsexpertin XY-GmbH veräußert.
Im Rahmen einer Abgabenprüfung wurde unter anderem festgestellt, dass hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile an der Berufungswerberin W durch die XY-GmbH ein Mantelkauf vorliegt und der Abzug von Verlusten des Mantels aus dem Jahr 2004 bzw. 2005 von 1.547.718,66 Euro bzw. 1.154.728,03 Euro daher nicht zusteht. Gegen die Wiederaufnahme- und Sachbescheide erhob die Berufungswerberin Berufung.
Die Berufungswerberin führte unter anderem aus, das...