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Ermittlung von fiktiven Anschaffungskosten
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten durch einen Schätzungsakt vorzunehmen, für dessen Durchführung nähere gesetzliche Vorschriften nicht bestehen. Hierbei sind intensive und langwierige Ermittlungsverfahren nicht unüblich und kann sich die Herausforderung stellen, mehrere voneinander abweichende Gutachten zur Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten verfahrensrechtskonform zu würdigen, um ein sachgerechtes Ergebnis im Einzelfall ermöglichen zu können.
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RV/0332-S/07 | § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG; § 1 Abs. 2 Z 3 LVO; §§ 167 Abs 2, 184 BAO |
1. Der Fall
1.1. Einführung
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG i. d. F. vor dem Schenkungsmeldegesetz 2008 war für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei unentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes grundsätzlich der gesamte Einheitswert für den letzten Feststellungszeitpunkt vor dem unentgeltlichen Erwerb zugrunde zu legen. Auf Antrag waren jedoch stattdessen die fiktiven Anschaffungskosten im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes (§ 6 Z 9 leg. cit.) anzusetzen. Ein solcher Antrag wurde im vorliegenden Fall gestellt, weshalb die AfA des im vorliegenden Fall übertragenen Gebäudekomplexes anhand seiner fiktiven Anschaffungskosten zu bemessen war.
1.2. Sa...