Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erkennen einer nicht werthaltigen Marktstudie als unzulässige Betriebsausgabe
Auch in der Privatwirtschaft werden mitunter erhebliche Geldbeträge für vorgebliche Beratungsleistungen bezahlt, ohne dass dazu eine adäquate Gegenleistung des Empfängers feststellbar wäre. Der Zweck solcher Zahlungen liegt in einer – unzulässigen – Reduzierung der Besteuerungsgrundlagen, der faktische „Gewinn“ in der Differenz zwischen Steuerersparnis und der – vor der Kick-back-Zahlung in Abzug gebrachten – „Provision“ des Zahlungsempfängers.
Da die Qualität dieser Studien oder Beratungsleistungen den – sehr hohen, da unter Einplanung des Kick-backs bemessenen – offiziell bezahlten „Preis“ nicht rechtfertigt, kann die mangelnde Werthaltigkeit oft auch ohne besonderes Fachwissen oder Einschalten eines Sachverständigen durch einfache Analyse feststellgestellt werden. Folgender Aufsatz soll dazu anhand einer konkreten Entscheidung des UFS Hinweise für die Praxis geben.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2009/13/0205 (Ablehnungsbeschluss); B 1179/09 (Ablehnungsbeschluss); RV/1261-W/04, RV/1262-W/04 |
1. Der Fall
Eine GmbH mit zwei Ehepaaren als Gesellschaftern (jede Person war zu 25 % beteiligt, nur die beiden Ehemänner waren als Geschäftsführer aktiv) war in einem besti...