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BFGjournal 1, Jänner 2014, Seite 5

Behandlung von Kartellbußen der EU-Kommission bei Kapitalgesellschaften vor dem AbgÄG 2011

Gabriele Krafft

Am fand die letzte mündliche Senatsverhandlung des UFS an der Außenstelle Wien unter Teilnahme von über hundert Studenten der Wirtschaftsuniversität Wien und der juridischen Fakultät der Universität Wien statt. Die Hörerinnen und Hörer wurden von Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr und HR des VwGH Dr. Franz Phillip Sutter begleitet und auf die Verhandlung eingestimmt. Nach einleitenden Worten und einer Darstellung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen durch den BFG-Vizepräsidenten Dr. Christian Lenneis und kurzer Darstellung des strittigen Rechtsproblems durch die Vorsitzende konnten alle Teilnehmer dank der im Verhandlungssaal installierten Mikrofone der Verhandlung mit großem Interesse folgen.

Bedingt durch die verfahrensrechtlichen Übergangsbestimmungen durch die Überleitung des UFS in das BFG wurde die Entscheidung am Ende der mündlichen Senatsverhandlung verkündet. Im Anschluss an die Verhandlung nahmen zahlreiche Studenten die Möglichkeit wahr, die Entscheidung mit HR Dr. Sutter und den beiden hauptberuflichen Mitgliedern des UFS zu diskutieren.

Strittig war die Frage, ob bzw. inwieweit von der Europäischen Kommission wegen Kartellabsprachen verhängte Geldbußen vor Änderung des bzw.

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