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„Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen ist wichtig“
Premierengast im BFGjournal: Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer, WU Wien
Als Leiter der Abteilung Unternehmenssteuerrecht des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Partner einer großen internationalen Rechtsanwaltssozietät ist Claus Staringer sowohl mit wissenschaftlichen als auch mit praktischen Fragen beschäftigt. Nach dem WU-Symposion „Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht“ baten wir den vielfach ausgezeichneten Autor zum Interview.
BFGjournal:Das letzte WU-Symposion war überaus gut besucht, die Diskussionen nach den Vorträgen waren spannend und durchwegs kontrovers. Mit haben nun die zwei Bundes- und die neun Landesverwaltungsgerichte ihren Betrieb aufgenommen. Was erwarten Sie ganz allgemein von der Reform?
Claus Staringer: Die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz stellt ohne Zweifel einen Meilenstein für die Weiterentwicklung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht dar. Das außergewöhnlich große Interesse am WU-Symposion hat dies noch einmal sehr sichtbar gemacht. Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt einen verstärkten judiziellen Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung, was schon aus prinzipiellen rechtsstaatlichen Erwägung...