Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ESAs veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsvorschriften (SFDR)
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben aus eigener Initiative am eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, die sich auf die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) sowie die dazugehörige Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 bezieht.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte mit der SFDR und der Ergebnisse zweier Verbrauchertests fordern die ESAs einen Paradigmenwechsel für die SFDR, weg von einer reinen Offenlegungspflicht hin zu einer Produktkategorisierung für nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte. Damit soll einerseits der Marktpraxis gefolgt und andererseits der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft sowie Investitionen von Kleinanlegern gefördert werden.
Die wesentlichen Forderungen der ESAs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Einführung von (mindestens zwei) neuen Produktkategorien mit klaren objektiven Kriterien: „sustainable“ und „transition“;
alternative oder zusätzliche Einführung eines Nachhaltigkeitsindikators zur leichteren Einschätzung und Vergleichbarkeit von Produkten;
Erweiterung der Anwendbarkeit auf zusätzliche Produktarten, z.B...