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Entfall der USt-Zwischenbankbefreiung im Abgabenänderungsgesetz 2024 im Ministerrat beschlossen
Mit der vorliegenden Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 soll eine ersatzlose Streichung der umsatzsteuerlichen „Zwischenbankbefreiung“ erfolgen. Dies wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage mit der Schaffung von Rechtssicherheit auf Basis der unionsrechtlichen Vorgaben begründet.
Aktuell sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 UStG Leistungen von Zusammenschlüssen begünstigter Unternehmer (Banken, Versicherungen und Pensionskassen) an ihre Mitglieder zum unmittelbaren Zwecke der Ausübung steuerbefreiter Tätigkeiten umsatzsteuerfrei (sogenannte „Zusammenschlussbefreiung“). Daneben sind Leistungen, die zwischen begünstigten Unternehmen erbracht werden („Zwischenbankbefreiung“) sowie die Personalgestellung von begünstigten Unternehmen an Zusammenschlüsse umsatzsteuerbefreit.
Die vorliegende Regierungsvorlage sieht die ersatzlose Streichung des letzten Satzes des § 6 Abs. 1 Z 28 UStG vor. Dieser inkludiert sowohl die Zwischenbankbefreiung als auch die USt-Befreiung für die Personalgestellung an Zusammenschlüsse von begünstigten Unternehmen. Die USt-Befreiung für Leistungen von Zusammenschlüssen an ihre Mitglieder soll beibehalten werden.
Diese Streichung bewirkt, dass künftig Leistungen zwischen den begünstigten Unter...