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ASoK 8, August 2024, Seite 320

Begünstigte Mitarbeiterprämien 2024 anstelle von Lohnerhöhungen

Art 1 Z 22a des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (AbgÄG 2024), BGBl I 2024/113; ergänzende BMF-Anfragebeantwortung infolge des AbgÄG 2024, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988---erg%C3%A4nzende-Anfrage.html.

In den Praxis-News wurde zuletzt mehrfach über die Abgaben- und Beitragsbefreiung für im Kalenderjahr 2024 ausgezahlte Mitarbeiterprämien berichtet. Diese Befreiung setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine zusätzliche, also bisher üblicherweise nicht geleistete Zulage handelt.

Diese Voraussetzung ist nach einer BMF-Anfragebeantwortung auch dann erfüllt, wenn Kollektivverträge als Interessenausgleich für eine geringere Lohnerhöhung die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie oder eine diesbezügliche Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung vorsehen (siehe dazu die Praxis-News vom Februar 2024, ASoK 2024, 75). Nach einer ergänzenden Anfragebeantwortung des BMF sollte die Befreiung hingegen nicht anwe...

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