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II. Telearbeitsgesetz: Ausweitung des Homeoffice auf Telearbeit
Mit dem am vom Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine SozialversiS. 314 cherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (Telearbeitsgesetz – TelearbG), BGBl I 2024/110, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht für die Vereinbarung von ortsungebundener Telearbeit geschaffen und sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen zur Telearbeit angepasst.
1. Hintergrund
Im Rahmen der Evaluierung des Homeoffice-Maßnahmenpakets 2021 durch das BMAW wurde als Ergebnis einer von diesem in Auftrag gegebenen Studie der Bedarf einer Ausweitung von Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung festgestellt. In der Folge fanden auf Einladung des BMAW unter Einbindung von BMF, BMSGPK, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern Gespräche zur Überarbeitung der Gesetzesbestimmungen bezüglich Homeoffice statt. Aufbauend auf den Resultaten dieses Austausches wurde die vorliegende Novelle erarbeitet, deren wesentliche Neuerungen in den Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts an dieser Stelle näher dargestellt werden.
2. Arbeitsrecht
2.1. Telearbeit nach § 2h AVRAG
In § 2h Abs 1 AVRAG ...