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Neuerungen des Sonderwochengeld-Gesetzes
Beseitigung der sogenannten Wochengeldfalle
Bisher hatten Arbeitnehmerinnen, die sich bei Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft in Elternkarenz aufgrund der Geburt eines älteren Kindes befinden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, keinen Anspruch auf Wochengeld (oder Entgeltfortzahlung). Dies hat der OGH in seiner Entscheidung vom , 8 ObA 42/22t, als unionsrechtswidrig beurteilt und einen unmittelbar auf Art 11 Z 2 lit b der Mutterschutzrichtlinie gestützten Anspruch der schwangeren Arbeitnehmerin auf Entgeltfortzahlung gegenüber ihrem öffentlichen Dienstgeber bejaht. Mit dem Sonderwochengeld-Gesetz, BGBl I 2024/64, wird nun in § 163 ASVG ein Sonderwochengeld für die betroffene Personengruppe eingeführt; dadurch notwendige Anpassungen werden im KBGG, im FLAG, im MSchG, im VKG, im LAG 2021 und im BMSVG vorgenommen. Der vorliegende Beitrag bespricht einige dieser Neuerungen, insbesondere das neue Sonderwochengeld.
1. Ausgangssituation: Wochengeldfalle
Weiblichen Versicherten gebührt gemäß § 162 Abs 1 ASVG für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung selbst sowie für die ersten acht Wochen nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld. Es handelt sich dabei um eine Krankenversicherungsleistung im Versicherungs...