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Neufassung des § 50d Abs. 7 EStG durch das Jahressteuergesetz 2024
Der Referenten- und der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 enthalten eine überarbeitete Fassung der Treaty-Override-Regelung in § 50d Abs. 7 EStG. Mit der Neufassung des § 50d Abs. 7 EStG will der Gesetzgeber auf die Kritik und die Unklarheiten in der aktuellen Fassung des § 50d Abs. 7 EStG reagieren, weitet dessen Anwendungsbereich durch die Neuregelung jedoch auch erheblich gegenüber der aktuellen Fassung aus.
The draft bill and the government draft of the Annual Tax Act 2024 contain a new version of the treaty override rule in section 50d (7) EStG. With the new version of Section 50d (7) EStG, the legislator intends to respond to the criticism and ambiguities in the current version of Section 50d (7) EStG but is also significantly expanding its scope of application compared to the current version.
I. § 50d Abs. 7 EStG als Treaty-Override
Die Vorschrift des § 50d Abs. 7 EStG wird in Zusammenhang mit den abkommensrechtlichen Kassenstaatsklauseln nach dem Vorbild des Art. 19 OECD-MA angewandt. Nach den Kassenstaatsklauseln wird das Besteuerungsrecht für von einem Vertragsstaat oder dessen Gebietskörperschaft ausgezahlte Gehälter, Löhne und ähn...