Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorabverständigungsverfahren i.S.d. § 89a AO – Konkretisierung durch den Anwendungserlass
Bereits im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) eine gesetzliche Regelung für die sog. Vorabverständigungsverfahren („Advance Pricing Agreements“ – APA) in § 89a AO eingeführt. Mit dieser Regelung wird erstmals eine eigenständige, nationale Rechtsgrundlage für die Streitbeilegung bei drohender Doppelbesteuerung geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2021 gab es lediglich ein Merkblatt aus dem Jahr 2006, auf dessen Basis (unter Berufung auf Art. 25 OECD-MA nachgebildete Artikel im jeweiligen DBA) Vorabverständigungsverfahren mit anderen Staaten geführt wurden, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerverwaltungen verschiedener Staaten und den Unternehmen insbesondere über Verrechnungspreismethoden und eine dadurch drohende wirtschaftliche Doppelbelastung bzw. Doppelbesteuerung soweit möglich im Voraus einvernehmlich zu vermeiden. Nunmehr wird mit der aktuellen Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 89a AO die Grundlage der Verhandlung von APAs neu geregelt. Das bisherige Merkblatt wird daher grds. aufgehoben. Der vorliegende Beit...