Optimale Gestaltung der Gleitzeit
3. Aufl. 2024
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S. 46Kap 6 Die Zeitkonten – Zeitausgleich und Ausfallszeiten
6.1. Der Zeitausgleich
Die Zeitkonten dienen der Ermittlung von Zeitguthaben und Zeitschulden. Auf den Konten werden die gesamten Plus- und Minusstunden gesammelt und weisen am Ende der Gleitzeitperiode einen bestimmten Saldo auf.
Bereits während der Gleitzeitperiode kann der Arbeitnehmer den Saldo auf seinem Zeitkonto durch Inanspruchnahme von Zeitausgleich beeinflussen. Den Zeitpunkt des Zeitausgleiches kann der Arbeitnehmer in der Regel selbst bestimmen. Dabei kann der Zeitausgleich lediglich Stunden als auch ganze Tage umfassen.
Sind ganze Zeitausgleichstage möglich, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer einen Ersatzausgleichstag erhält, wenn er an einem Zeitausgleichstag erkrankt.
Im Allgemeinen ist der Zeitausgleich eine Umverteilung der Normalarbeitszeit. Daher hat der Arbeitnehmer im Fall einer Erkrankung an einem Zeitausgleichstag keinen Anspruch auf einen Ersatztag.
Damit der Arbeitgeber am Ende der Gleitzeitperiode nicht von hohen Zeitsalden überrascht wird, können bereits während der Gleitzeitperiode Kontrollmaßnahmen gesetzt werden. Dazu gehören bspw das Ampelkonto oder die einseitige Anordnung von Zeitausgl...