Optimale Gestaltung der Gleitzeit
3. Aufl. 2024
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S. 32Kap 5 Die Gestaltung einer Gleitzeitvereinbarung
5.1. Allgemeines
Um eine rechtsgültige Gleitzeitvereinbarung zu erhalten, muss der Arbeitgeber nachstehendes beachten:
Eine rechtsgültige Gleitzeitvereinbarung erfordert Schriftlichkeit.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss zwingend die Gleitzeitvereinbarung in Form einer Betriebsvereinbarung vorliegen.
Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, muss die gleitende Arbeitszeit zwingend durch Einzelvereinbarungen mit den einzelnen Arbeitnehmern geregelt werden.
5.2. Geltungsbereich bei Betriebsvereinbarungen
5.2.1. Grundlagen
Bevor die inhaltlichen Bestimmungen der Gleitzeitvereinbarung festgelegt werden, ist es maßgeblich den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung zu definieren. Man unterscheidet hierbei zwischen einem örtlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. Die zeitliche Komponente der Betriebsvereinbarung – wie bspw das Inkrafttreten oder die Dauer – wird in der Regel in den Schlussbestimmungen verankert.
5.2.2. Der örtliche und fachliche Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich regelt, wo die Betriebsvereinbarung ihre Anwendung findet. Er sagt somit aus, ob die Betriebsvereinbarung in allen Standorten gilt ode...