Optimale Gestaltung der Gleitzeit
3. Aufl. 2024
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S. 28Kap 4 Rechtliche Grundlagen der Gleitzeit
4.1. Allgemeines
Gemäß § 4b AZG liegt gleitende Arbeitszeit dann vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens den Beginn und das Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.
4.2. Gleitzeitrelevante Begriffe
4.2.1. Die Gesamtarbeitszeit
Bei der Gesamtarbeitszeit handelt es sich um jene Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer während der gesamten Gleitzeitperiode erbringt. Die Gesamtarbeitszeit besteht daher aus der Normalarbeitszeit und dem erworbenen Zeitguthaben bzw der entstandenen Zeitschuld.
4.2.2. Die Normalarbeitszeit/Ist-Zeit
Wie bereits in Pkt 2.5.2 ausgeführt versteht man unter der Normalarbeitszeit die Zeit, die aufgrund individueller oder kollektivvertraglicher Arbeitsvereinbarungen tatsächlich regelmäßig gearbeitet wird.
Eine Gleitzeitvereinbarung ermöglicht die Anhebung der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit.
Die tägliche Normalarbeitszeit kann auf 10 Stunden ausgeweitet werden, wenn innerhalb des Gleitzeitrahmens ein Ausgleich im Verhältnis 1:1 erfolgt. Seit 2018 ist eine Ausweitung auf 12 Stunden möglich, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztätig verbraucht werden ...