Optimale Gestaltung der Gleitzeit
3. Aufl. 2024
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S. 9Kap 1 Einführung
1.1. Gleitzeit als flexible Arbeitszeit
Gemäß § 4b Abs 1 Arbeitszeitgesetz (AZG) liegt eine gleitende Arbeitszeit vor, „wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.“
Die Gleitzeit versteht sich daher als ein Arbeitszeitmodell, in dem dem Arbeitnehmer ein großes Maß an Selbstbestimmung über seine Arbeitszeit übertragen wird. Diese Zeitsouveränität ist für den Arbeitnehmer auch der größte Vorteil. Er kann dadurch seine zeitliche Inanspruchnahme im Unternehmen derart gestalten, dass der Arbeitnehmer sein Familienleben und seine Freizeit besser planen kann. Ferner kann der Arbeitnehmer die flexible Arbeitszeitgestaltung dazu nutzen, seine Arbeitszeit an verschiedene Lebensphasen anzupassen (bspw bei Ausbildungen oder Kinderbetreuung).
Der Arbeitgeber hat wiederum durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit, Mehrarbeits- und Überstundenzuschläge zu sparen. Darüber hinaus kann dieses Arbeitszeitmodell bewirken, dass der Arbeitnehmer zu jenen Zeiten arbeitet, zu denen er am produktivsten ist. Ein „Absitzen“ der Arbeitszeit kann somit verringert werden.
Natürlich hat die Einführung der gleitenden Arbeitszei...