Mitarbeiterbeteiligung
1. Aufl. 2024
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S. 34Kapitel 3: Substanzbeteiligung
3.1. Übersicht
Folgende Typen der Substanzbeteiligung sind möglich:
Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften: Dazu zählen Aktien, Geschäftsanteile an Gesellschaften mbH, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Partizipations- und Substanzgenussrechte. Diese Beteiligungsarten sind relativ einfach zu handhaben und weitgehend von zwingendem Recht beherrscht. Steuerliche Begünstigungen sind vorgesehen.
Anteile an Personengesellschaften: Der Mitarbeiter wird als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt. Dazu zählen die Gesellschafterstellung in OG, KG, GesbR und die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter. Die Durchführung ist gesellschaftsrechtlich variantenreich möglich. Die steuerrechtliche Abwicklung ist aufwändig und uU für Arbeitnehmer problematisch, sie weist interessante Gestaltungsmöglichkeiten vor allem für die Verlustverwertung auf. Vorweg ist anzumerken, dass diese Art der Beteiligung den Mitarbeiter sehr stark in das Unternehmen einbindet, was in dieser Tragweite von den Beteiligten idR nicht angestrebt sein wird.
Mittelbare Beteiligung: Ein zwischengeschalteter Rechtsträger (Gesellschaft, Stiftung, Fonds) hält Anteile de...