Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

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Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 54Kapitel 8: Abgrenzung zu Gewerben und freien Berufen

8.1. Was passiert, wenn Sie Tätigkeiten anbieten oder ausführen, die nicht vom Berechtigungsumfang gedeckt sind?

Die Übertretung der Berufsberechtigung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Wenn Sie ohne entsprechende Berechtigung in Vorbehaltsbereiche eines reglementierten Gewerbes oder eines freien Berufs eingreifen, liegt ein Verstoß gegen das UWG vor. Sie laufen Gefahr, dass Sie wegen Verstoßes gegen § 1 UWG geklagt werden.

Ein Verstoß gegen das UWG liegt auch dann vor, wenn Sie allgemeine Rechtsvorschriften verletzen und diese Rechtsverletzung bewirkt, dass Sie sich gegenüber Ihren Mitbewerbern dadurch einen Vorteil im Wettbewerb (sog „Vorsprung durch Rechtsbruch“) verschaffen.

Ein solcher Vorsprung wird von der Judikatur bereits dann angenommen, wenn sich ein Mitbewerber zumindest Kosten spart oder zB seine Vorgangsweise geeignet ist, potenzielle Kunden zu täuschen.

Demnach ist es beispielsweise unlauter, wenn Sie

  • den Berechtigungsumfang gem §§ 2, 3 und 4 BiBuG 2014 eindeutig überschreiten;

  • die gewerberechtlichen Nebenrechte eindeutig überschreiten;

  • unbefugt, also ohne entsprechende Befugnis als selbständiger Bilanzbuchhalter, ...

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