Berufsrecht für Bilanzbuchhalter
1. Aufl. 2024
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S. 45Kapitel 7: Berechtigungsumfang
7.1. Welche Tätigkeiten dürfen Sie mit der Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter, Buchhalter bzw Personalverrechner anbieten und ausführen?
Der Tätigkeitsbereich des Bilanzbuchhalters setzt sich aus dem Tätigkeitsbereich des Buchhalters und dem Tätigkeitsbereich des Personalverrechners zusammen.
Als Bilanzbuchhalter und Buchhalter dürfen Sie folgende Tätigkeiten durchführen:
die pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)
die Erstellung der Saldenlisten für Betriebe
die kalkulatorische Buchhaltung (Kalkulation)
die Erstellung der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung im Sinne des § 4 Abs 3 EStG
die Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und Akteneinsicht auf elektronischem Wege
die Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der zusammenfassenden Meldungen und Akteneinsicht auf elektronischem Wege
die Vertretung einschließlich der Registrierung, der Beendigung und der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten des Umsatzsteuer One-Stop-Shop (OSS) und Akteneinsicht auf elektronischem Wege
die Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen
Als Bilanzbuchhalter und Personalverrechner dürfen Sie f...