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Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

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Dokumentvorschau
Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 20Kapitel 4: Welche Voraussetzungen muss eine natürliche Person erfüllen, um eine Berufsberechtigung zu erlangen?

4.1. Öffentliche Bestellung

Natürliche Personen, die alle allgemeinen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag eine Berufsberechtigung nach BiBuG 2014 erlangen.

Die allgemeinen Voraussetzungen müssen nicht nur im Zeitpunkt der Erlangung der Berufsberechtigung, sondern auch während der (aktiven) Ausübung der Berufsberechtigung vorhanden sein. Die fachlichen Voraussetzungen sind grundsätzlich nur einmal nachzuweisen.

Liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht vor, so hat die Bilanzbuchhaltungsbehörde den Antrag mit Bescheid abzuweisen.

Erst nachdem die natürliche Person die öffentliche Bestellungerhalten hat, darf sie die Berufsberechtigung ausüben.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 611, 2427 BiBuG 2014

4.2. Allgemeine Voraussetzungen

Wenn Sie eine Berufsberechtigung nach BiBuG 2014 anstreben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • voll handlungsfähig sein

  • eine besondere Vertrauenswürdigkeit aufweisen

  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse besitzen

  • eine aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen

  • einen Berufssitz bekannt geben

4.2.1. Volle Handlu...
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