Berufsrecht für Bilanzbuchhalter
1. Aufl. 2024
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S. 20Kapitel 4: Welche Voraussetzungen muss eine natürliche Person erfüllen, um eine Berufsberechtigung zu erlangen?
4.1. Öffentliche Bestellung
Natürliche Personen, die alle allgemeinen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag eine Berufsberechtigung nach BiBuG 2014 erlangen.
Die allgemeinen Voraussetzungen müssen nicht nur im Zeitpunkt der Erlangung der Berufsberechtigung, sondern auch während der (aktiven) Ausübung der Berufsberechtigung vorhanden sein. Die fachlichen Voraussetzungen sind grundsätzlich nur einmal nachzuweisen.
Liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht vor, so hat die Bilanzbuchhaltungsbehörde den Antrag mit Bescheid abzuweisen.
Erst nachdem die natürliche Person die öffentliche Bestellung erhalten hat, darf sie die Berufsberechtigung ausüben.
Rechtliche Grundlagen:
4.2. Allgemeine Voraussetzungen
Wenn Sie eine Berufsberechtigung nach BiBuG 2014 anstreben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen
voll handlungsfähig sein
eine besondere Vertrauenswürdigkeit aufweisen
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse besitzen
eine aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen
einen Berufssitz bekannt geben