Berufsrecht für Bilanzbuchhalter
1. Aufl. 2024
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S. 14Kapitel 2: Bilanzbuchhaltungsbehörde
Die Wirtschaftskammer Österreich nimmt als Verwaltungsbehörde die Aufgaben des BiBuG im übertragenen Wirkungsbereich wahr. Sie erfüllt staatliche Aufgaben, die zum Teil mit jenen einer Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) als Gewerbebehörde vergleichbar sind.
Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich ist Behörde. Er wird unterstützt von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Die Bilanzbuchhaltungsbehörde ist eine Bundesbehörde, betreut daher alle Aufgaben nach BiBuG für Österreich.
Aufsichtsbehörde des Präsidenten ist der jeweilige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft. Der Präsident ist an seine Weisungen gebunden.
Verordnungen, die der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich als Bilanzbuchhaltungsbehörde erlässt, müssen vor Kundmachung (Veröffentlichung) und vor Inkrafttreten vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt werden.
Diese Verordnungen und deren Änderungen werden auf der Webseite der Bilanzbuchhaltungsbehörde kundgemacht und sind jederzeit ohne Identitätsnachweise und gebührenfrei abrufbar.
Die Behörde samt aller Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie dürfen...