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SWK 6, 15. Februar 1994, Seite R 16

Freier Mitarbeiter eines Versicherungsmaklerunternehmens

•Ein »freier Mitarbeiter« eines Versicherungsmaklerunternehmens, der keine Spesenersätze erhält, nicht bei der Sozialversicherung angemeldet wird und keinen Urlaubszuschuß und keine Weihnachtsremuneration erhält, ist in keinem Dienstverhältnis, sondern erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb — (§ 25 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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