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Mietrechtliche Neuerungen für Unternehmer
Mietrechtliche Neuerungen für Unternehmer
Verbesserungen, Verschlechterungen der Rechtslage und Strategien
aus Sicht der Unternehmer
VON MAG. DR. THOMAS KEPPERT
Mit BGBl. Nr. 800/1993 vom wurde nach langjährigen Verhandlungen schließlich doch eine weitreichende Abänderung des geltenden Mietrechtes vorgenommen. Die durch das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (3. WÄG) herbeigeführten Neuerungen betreffen zwar fast alle Gesetze des Mietrechtes, für den Unternehmer ist aber die Novellierung des Mietrechtsgesetzes (MRG) von weitaus größter Bedeutung. Vor allem gilt es auch anhand der künftigen Gesetzeslage bereits jetzt zu prüfen, welche der von mir in SWK-Heft 23/24/1992, Seite B III 3 ff., dargelegten Strategien zur Vermeidung der Rechtswirkungen des § 12 Abs. 3 MRG (alte Fassung) in Zukunft weiter anwendbar sein werden und welche nicht.
Vorerst muß festgehalten werden, daß sich der Gesetzgeber bei der Gesetzwerdung des 3. WÄG offensichtlich von den kritischen Literaturmeinungen1) zu den Umgehungsmöglichkeiten des § 12 Abs. 3 MRG (alt) besonders inspirieren ließ, da es ansonsten wohl nicht möglich gewesen wäre, daß trotz heftigster Proteste aus der Bundeswirtschaftskammer gegen die diesbezüglichen Bestimmungen des Bundeswohnrechtsgesetz-Ministerial-Entwurfes (BWR...