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PV-Info 3, März 2014, Seite 9

Der Pendlerrechner ist online

Die Pendlerverordnung, also teilweise geänderte Regelungen zur Bestimmung der Entfernung und zur (Un-)Zumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels, gilt grundsätzlich ab (siehe ausführlich PV-Info 10/2013, Seite 11 ff). Da der Pendlerrechner erst seit online ist, gilt die Verordnung rückwirkend ab nur dann, wenn dies für den Arbeitnehmer keinen steuerlichen Nachteil bedeutet. Aufrollungen für Jänner 2014 sind daher nur dann vorzunehmen, wenn dies zu einer Steuergutschrift führt. Ab sind das Pendlerpauschale und der Pendlereuro mit dem Pendlerrechner zu berechnen.

Sämtliche bisherige L 34-Erklärungen müssen bis durch neue L 34-EDV-Erklärungen (= Computerausdruck aus dem Pendlerrechner) ersetzt werden. Inwieweit nach Ansicht der Finanzverwaltung möglicherweise vom Arbeitgeber keine Aufrollung für den Zeitraum zwischen und dem Zeitpunkt der Abgabe des neuen L 34-EDV-Erklärung vorzunehmen ist, bleibt abzuwarten.

Gibt der Arbeitnehmer bis spätestens kein neues L 34 EDV ab, so sind ab Juli 2014 kein Pendlerpauschale und kein Pendlereuro ...

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