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„Drittanstellung“ von Geschäftsführern
In zwei aktuellen Erkenntnissen vom September 2014 (; , 2011/13/0092) beschäftigte sich der VwGH mit der Problematik der sogenannten Drittanstellung von Geschäftsführern.
Fall 1: Sachverhalt
Die beschwerdeführende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beauftragte mit einem „Consulting- und Managementvertrag“ die C. GmbH mit der Geschäftsführung. Vereinbart wurde, dass die C. GmbH der Beschwerdeführerin für diesen Zweck ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung stellte, der bereits bei Abschluss des Consulting- und Managementvertrages selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beschwerdeführerin gewesen ist und sich sodann auch am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligte. In weiterer Folge hat die Beschwerdeführerin einen „Consulting- und Managementvertrag“ mit der K. GmbH abgeschlossen. Laut diesem Vertrag sollte die K. GmbH Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen und der Beschwerdeführerin zu diesem Zweck ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung stellen. Dieser war seit längerer Zeit Prokurist und ab dem Monat des Vertragsabschlusses ebenfalls Geschäftsführer der Beschwerdeführerin gewesen.
Nach Abschluss der Cons...