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Zeitpunkt des Urlaubsantritts
Eine aktuelle OGH-Entscheidung enthält grundsätzliche Aussagen zur Bestimmung des Zeitpunkts des Urlaubsverbrauchs bei Vorliegen widerstreitender Interessen der Arbeitsvertragsparteien. Demnach ist der Arbeitgeber vor allem bei Bestehen der Notwendigkeit zur Koordination der Urlaube – wegen Beschäftigung zahlreicher Arbeitnehmer – zur Einführung eines Urlaubsvergabesystems nach objektiven Kriterien berechtigt ().
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin beantragte Urlaub vom bis zum , der Arbeitgeber bewilligte aber nur den Zeitraum vom bis zum . Auch unter Beiziehung des Betriebsrats kam keine andere Urlaubsvereinbarung zustande. Die Arbeitnehmerin nahm dennoch eigenmächtig vom 23. bis zum Urlaub. Der Arbeitgeber brachte dagegen eine Feststellungsklage gemäß § 4 Abs 4 UrlG ein.
Entscheidung des OGH
Der OGH bestätigte, dass die Arbeitnehmerin nicht berechtigt war, Urlaub im Zeitraum vom bis zum – mit Ausnahme des bewilligten Zeitraums vom 26. 12. 2102 bis zum – zu konsumieren. Er begründete dieses Ergebnis im Wesentlichen wie folgt:
Mit einer Feststellung im Sinne des § 4 Abs 4 UrlG soll deklarativ klargestellt werden, dass das vom Arbeitnehmer in Anspruch genommene Recht, den Urlaub zu de...